18.06.2025
Jetzt Petition unterschreiben!
Petition gestartet: Bürgerinnen und Bürger warnen vor Aufweichung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Die BI Wuhlheide kritisiert die geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), über die der Bundestag voraussichtlich am 26. Juni abstimmen wird. CDU/CSU und SPD wollen mit einem Änderungsantrag die gesetzlichen Hürden für die Entwidmung von Bahnflächen senken (§23 AEG). Aus Sicht der Initiative wäre dies ein Rückschritt für Klimaschutz und Mobilitätswende, denn diese gefährde langfristig die Reaktivierung und den Ausbau des Schienennetzes.
„Einmal entwidmete Bahnflächen sind für die Schiene dauerhaft verloren“, warnt die BI Wuhlheide. „Gerade im Kontext der Mobilitätswende müssen wir die verbliebenen Bahnflächen sichern, anstatt sie kurzsichtigen städtebaulichen Interessen zu opfern.“
Die BI Wuhlheide beruft sich dabei auf den Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Schiene. Die stellte fest, dass die viele Entwidmungen, die vor einer Novellierung des §23 AEG Ende 2023 vergleichsweise leicht möglich waren, jetzt die notwendigen Kapazitätssteigerungen im Bahnbereich verhindern. Wer sich also heute über lange Umsteigezeiten, Verspätungen und überfüllte Züge beklagt, sollte ein Interesse daran haben, die verbliebenen Bahnflächen zu sichern, anstatt sie kurzsichtigen, städtebaulichen Interessen zu opfern. Mit dem Änderungsantrag würde man aber im Wesentlichen wieder zur alten Entwidmungspraxis zurückkehren und damit die genannten Probleme verschärfen.
Wer ist betroffen – und warum ist die Debatte wichtig?
Die geplanten Änderungen könnten bundesweit erhebliche Auswirkungen auf Bauprojekte, Klimaanpassung und Stadtentwicklung haben, insbesondere in wachsenden Metropolregionen. Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss im Dez. 2024 wurde der Änderungsbedarf seitens der Befürworter der Änderungen unter anderem mit folgenden Projekten begründet, die jedoch eindeutig in Konflikt zur Schieneninfrastruktur stehen:
• Berlin: Die Trasse für die geplante vierspurige Tangentialverbindung Ost (TVO) durch die Wuhlheide verläuft in weiten Teilen entlang ehemaliger Bahnflächen. Eine erleichterte Entwidmung dieser Flächen könnte den Lückenschluss der S-Bahn von Karow nach Grünau dauerhaft behindern oder unmöglich machen.
• Stuttgart: Beim Projekt Stuttgart 21 steht die geplante Entwidmung der sogenannten Gäubahn-Anbindung im Zentrum der Kritik. Diese Entscheidung würde den direkten Regional- und Fernbahnanschluss einer ganzen Region kappen – ohne gleichwertige Alternative. Ein Desaster für zahlreiche Berufspendler und die Entwicklung im ländlichen Raum!
Auch in anderen Städten wie München, Leipzig oder Frankfurt wurden ehemals bahnbetrieblich genutzte Flächen zunehmend als Reserve für den Stadtumbau betrachtet. Eine Schwächung von § 23 AEG würde solchen Vorhaben Tür und Tor öffnen – zu Lasten einer langfristig tragfähigen Infrastrukturpolitik.
Die BI Wuhlheide hat daher eine Petition mit dem Titel „Spur halten – § 23 AEG nicht aufweichen, Schienenraubbau stoppen!“ gestartet. Sie ruft die Abgeordneten auf, dem Gesetzesvorhaben in dieser Form nicht zuzustimmen und statt einer Rückkehr zur alten Freistellungspraxis eine sorgfältige Interessenabwägung auf Basis der bestehenden Rechtslage zu ermöglichen. Die Anwendungspraxis des bestehenden Gesetzes zeigt, dass eine hinreichende Interessenabwägung auch auf Basis der aktuellen Fassung funktioniert. Anträge auf Freistellung, die fachlich nachvollziehbar begründet waren, wurden entsprechend bewilligt, wie die öffentlich abrufbaren Fallentscheidungen des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) zeigen.
Wohnungsbau ja – aber nicht auf Kosten der Schiene
Die Bürgerinitiative betont ausdrücklich: Die Petition richtet sich nicht gegen den dringend benötigten Wohnungsbau. Bezahlbarer Wohnraum und Stadtentwicklung sind zentrale Zukunftsaufgaben. Sie dürfen jedoch nicht gegen den Erhalt und Ausbau einer klima- und zukunftsgerechten Schieneninfrastruktur ausgespielt werden. Denn Bahnflächen sind meist nicht ersetzbar, da sie in überregionale Netze eingebunden sind. Städtebauliche Vorhaben können dagegen oft auch durch alternative Maßnahmen wie Nachverdichtung, Umnutzung von Parkflächen, Aufstockung und vieles mehr realisiert werden – vorausgesetzt, der politische Wille ist da.
Die Petition ist ab sofort online abrufbar. Jede Unterschrift stärkt das Signal an den Bundestag gegen den Änderungsantrag und damit für den Erhalt einer zukunftsfähigen Schieneninfrastruktur zu stimmen.
Link zu Petition und weitere Informationen:
▪ Datenbank der Fallentscheidungen des EBA zu § 23 AEG
▪ Debatte im Rahmen des 10. Plenum des 21. Deutschen Bundestags
▪ Wortlaut § 23 AEG – aktuell gültige Fassung
▪ Sachverständigenanhörung Verkehrsausschuss Dez. 2024
▪ Bundestagsdrucksache 21/326 (Juni 2025) – Änderungsentwurf § 23 AEG
▪ Beschlussankündigung zu §23 AEG
▪ Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Schiene (Dez. 2022)
▪ Studie – Erfolgsfaktoren für eine Reaktivierung regionaler Bahnstrecken
▪ Pressemeldung zur Reaktion auf §23 AEG in Stuttgart und anderen Städten
▪ Positionierung gegen Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
▪ Stellungnahme des Deutschen Städtetags zur Änderungsinitiative
▪ Informationen zu Bedeutung von Reaktivierung und Neubau von Schienenverbindungen