Einladung zum Wuhlheidefest am 9. Mai 2026

Von 12–19 Uhr erwartet euch am Samstag, 9. Mai 2026 auf dem Gelände der SJC Arena, An der Wuhlheide 161, 12459 Berlin (in der Wuhlheide) ein tolles Programm.

Haushalt 2026/2027: Berlin setzt falsche Prioritäten

Kosten für „Wuhlheide-Autobahn“ steigen auf über 630 Millionen Euro, während der Senat fleißig weiterkürzt.

Rückkehr zu Tempo 50 — absurd!

Umwelt- und Verkehrs­senatorin Ute Bonde (CDU) plant, an zwei Dutzend Berliner Haupt­straßen die Tempo-30-Be­schrän­kung wieder abzu­schaffen.

Berlin bleibt rückständiger Verkehrspolitik treu

Mit der Er­öffnung des 16. Ab­schnitts der A100 am 27.08.2025 bleibt Berlin seiner rück­ständigen Verkehrs­politik treu.

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Petition gestartet: Bürger­innen und Bürger warnen vor Auf­weichung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes

Wuhlheidefest am 24. Mai

Wir feiern die Wuhl­heide auf dem Gelände des Sport­Jugend­Clubs SJC Arena

Bürger*innen-
Initiative

30.06.2025

Leb wohl, Verkehrswende

Bundesregierung stimmt für die Auf­weichung des Allgemeinen Einsenbahn­gesetzes.

Mit dem Scheinargument Wohnungsbau auf Bahn­betriebsflächen zu ermöglichen, hat der Bundestag am 26. Juni 2025 für die Aufweichung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes gestimmt. Erst im Dezember 2023 wurde dieses Gesetz zugunsten der Schienen­infrastruktur gestärkt. Jetzt soll es aufgeweicht werden und nur der Bundesrat kann noch verhindern, dass die Verkehrs­wende in Deutschland weiter ins Stocken gerät.

Mit der Mehrheit der Regierungs­parteien von CDU/CSU und SPD wurde im Zuge der 14. Plenar­sitzung des Deutschen Bundestages, am Donnerstag, 26. Juni 2025, zu später Stunde eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes (AEG) beschlossen (siehe TOP28). Sofern der Bundesrat dem nicht widerspricht, wird damit dem weiteren Rückbau von Schienen­infrastruktur Tür und Tor geöffnet werden.

Aus Sicht der BI Wuhlheide unterstreicht der Beschluss die Prioritäten­setzung der Bundes­regierung. Mobilitäts­wende und Klima­schutz werden durch Gesetzes­änderungen wie diese verhindert. Einmal entwidmete Bahnfläche sind für den künftigen Ausbau der Schiene verloren und können mit anderen Projekten bebaut werden. In Berlin soll durch diese Änderung eine Schnellstraße durch das Naherholungs­gebiet „Wuhlheide“ ermöglicht werden.

Anders als im Gesetzentwurf behauptet, zielen die verabschiedeten Änderungen nicht darauf ab, ein von der Vorgänger­regierung übersehenes Problem für die Schaffung von Wohnraum zu beheben. Diese Erzählung wird vor allem von den Interessens­vertretern der kommunalen Spitzenverbände verwendet, um Politiker*innen unter Druck zu setzen. Vielmehr geht es um eine Rückkehr zum Zustand vor Dezember 2023: Die bis dahin gängige Entbehrlichkeits­prüfung machte die großzügige Freistellung von Bahn­betriebsflächen möglich.Vor allem größere Städte verstanden diese Praxis als Einladung, ihre stadtentwicklungs­politischen oder infrastrukturellen Prestige­projekte auf Kosten der Schiene umzusetzen.

Mit der nun verabschiedeten Verankerung einer rückwirkenden Übergangs­regelung und einer Ersatzlösungs­klausel ohne qualitative Anforderungen im AEG, wird – sollte der Bundesrat dem zustimmen – ein immenser Schaden für den Schutz von Bestands­strecken entstehen. Betroffen sein könnten Projekte wie der Gäubahn oder Reaktivierungs­initiativen. Leidtragende wären vor allem Menschen im ländlichen Raum, während sich vor allem Immobilien­entwickler*innen über neue Filetstückchen freuen dürften.

Obwohl vielfach behauptet, hat das Eisenbahn­bundesamt (EBA) knapp ein Drittel der angefragten Bahn­betriebsflächen, trotz der Gesetzes­verschärfung von 18 Monaten, freigegeben. Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Freistellungs­regeln im Dezember 2023 hat das EBA viele Freistellungs­anträge nach §23 AEG geprüft und positive Rückmeldungen gegeben - trotz des überragenden öffentlichen Interesses. Darunter Fälle für Wohnbau- oder Infrastruktur­projekte auf ehemaligen Bahn­betriebsflächen. Die BI Wuhlheide hatte in einem Schreiben an Parlamentarier*innen und in einer Stellung­nahme an den Verkehrs­ausschuss genau darauf hingewiesen, aber in der Argumentation des Änderungs­antrags vom 26. Juni wird dieser Fakt unter den Tisch fallen gelassen. Diese Informationen sind leicht anhand der frei auf den Internet­seiten des EBA abrufbaren Freistellungs­bescheide gemäß §23 AEG überprüfbar.

Noch einen Tag vor der Abstimmung beriet der Verkehrs­ausschuss hinter verschlossenen Türen über den Gesetzes­antrag und brachte kurzfristig weitere Änderungen ein. Die eigentlich unüberseh­bare Widersprüch­lichkeit zwischen Antrag und tatsächlicher Freistellungs­praxis, scheint dabei nicht aufgefallen zu sein. Selbst auf eine mehrfach vor­geschlagene Anhörung des EBA im Ausschuss wollten die Politiker*innen der Regierungs­parteien nicht warten.

Bei der Abstimmung im Bundestag war die CDU/CSU trotz fort­geschrittener Zeit um 23:40 noch stark vertreten. Zudem forderte die Union extra eine namentliche Abstimmung. Aus den dann zunächst gehaltenen Reden war auch nichts Neues mehr zum Thema zu erfahren - vor allem nichts über besagte Wider­sprüchlichkeit.

Am Ende hat der Bundestag mit 545 Stimmen für die Änderung gestimmt. Die BI Wuhlheide wird auf Grundlage der gerade gestarteten Petition mit dem Titel „Spur halten“ weiter um Stimmen gegen die verab­schiedeten Änderungen werben. Innerhalb einer Woche kamen hier bereits knapp 2000 Unter­schriften zusammen, eine beachtliche Zahl in Anbetracht der Kürze der Zeit und Komplexität des Themas. Unser Ziel ist es, die endgültige Verab­schiedung der Änderungen im Bundesrat zu verhindern.

Beschluss­empfehlung und Bericht des Verkehrs­ausschusses (15. Ausschuss)
Drucksache 21/642

Ergänzende Notizen aus Plenar­sitzung:
Auszählungs­ergebnis: 545 Stimmen: 305 Ja, 172 Nein, 68 Enthaltungen