30.06.2025
Leb wohl, Verkehrswende
Bundesregierung stimmt für die Aufweichung des Allgemeinen Einsenbahngesetzes.
Mit dem Scheinargument Wohnungsbau auf Bahnbetriebsflächen zu ermöglichen, hat der Bundestag am 26. Juni 2025 für die Aufweichung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gestimmt. Erst im Dezember 2023 wurde dieses Gesetz zugunsten der Schieneninfrastruktur gestärkt. Jetzt soll es aufgeweicht werden und nur der Bundesrat kann noch verhindern, dass die Verkehrswende in Deutschland weiter ins Stocken gerät.
Mit der Mehrheit der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD wurde im Zuge der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages, am Donnerstag, 26. Juni 2025, zu später Stunde eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen (siehe TOP28). Sofern der Bundesrat dem nicht widerspricht, wird damit dem weiteren Rückbau von Schieneninfrastruktur Tür und Tor geöffnet werden.
Aus Sicht der BI Wuhlheide unterstreicht der Beschluss die Prioritätensetzung der Bundesregierung. Mobilitätswende und Klimaschutz werden durch Gesetzesänderungen wie diese verhindert. Einmal entwidmete Bahnfläche sind für den künftigen Ausbau der Schiene verloren und können mit anderen Projekten bebaut werden. In Berlin soll durch diese Änderung eine Schnellstraße durch das Naherholungsgebiet „Wuhlheide“ ermöglicht werden.
Anders als im Gesetzentwurf behauptet, zielen die verabschiedeten Änderungen nicht darauf ab, ein von der Vorgängerregierung übersehenes Problem für die Schaffung von Wohnraum zu beheben. Diese Erzählung wird vor allem von den Interessensvertretern der kommunalen Spitzenverbände verwendet, um Politiker*innen unter Druck zu setzen. Vielmehr geht es um eine Rückkehr zum Zustand vor Dezember 2023: Die bis dahin gängige Entbehrlichkeitsprüfung machte die großzügige Freistellung von Bahnbetriebsflächen möglich.Vor allem größere Städte verstanden diese Praxis als Einladung, ihre stadtentwicklungspolitischen oder infrastrukturellen Prestigeprojekte auf Kosten der Schiene umzusetzen.
Mit der nun verabschiedeten Verankerung einer rückwirkenden Übergangsregelung und einer Ersatzlösungsklausel ohne qualitative Anforderungen im AEG, wird – sollte der Bundesrat dem zustimmen – ein immenser Schaden für den Schutz von Bestandsstrecken entstehen. Betroffen sein könnten Projekte wie der Gäubahn oder Reaktivierungsinitiativen. Leidtragende wären vor allem Menschen im ländlichen Raum, während sich vor allem Immobilienentwickler*innen über neue Filetstückchen freuen dürften.
Obwohl vielfach behauptet, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) knapp ein Drittel der angefragten Bahnbetriebsflächen, trotz der Gesetzesverschärfung von 18 Monaten, freigegeben. Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Freistellungsregeln im Dezember 2023 hat das EBA viele Freistellungsanträge nach §23 AEG geprüft und positive Rückmeldungen gegeben - trotz des überragenden öffentlichen Interesses. Darunter Fälle für Wohnbau- oder Infrastrukturprojekte auf ehemaligen Bahnbetriebsflächen. Die BI Wuhlheide hatte in einem Schreiben an Parlamentarier*innen und in einer Stellungnahme an den Verkehrsausschuss genau darauf hingewiesen, aber in der Argumentation des Änderungsantrags vom 26. Juni wird dieser Fakt unter den Tisch fallen gelassen. Diese Informationen sind leicht anhand der frei auf den Internetseiten des EBA abrufbaren Freistellungsbescheide gemäß §23 AEG überprüfbar.
Noch einen Tag vor der Abstimmung beriet der Verkehrsausschuss hinter verschlossenen Türen über den Gesetzesantrag und brachte kurzfristig weitere Änderungen ein. Die eigentlich unübersehbare Widersprüchlichkeit zwischen Antrag und tatsächlicher Freistellungspraxis, scheint dabei nicht aufgefallen zu sein. Selbst auf eine mehrfach vorgeschlagene Anhörung des EBA im Ausschuss wollten die Politiker*innen der Regierungsparteien nicht warten.
Bei der Abstimmung im Bundestag war die CDU/CSU trotz fortgeschrittener Zeit um 23:40 noch stark vertreten. Zudem forderte die Union extra eine namentliche Abstimmung. Aus den dann zunächst gehaltenen Reden war auch nichts Neues mehr zum Thema zu erfahren - vor allem nichts über besagte Widersprüchlichkeit.
Am Ende hat der Bundestag mit 545 Stimmen für die Änderung gestimmt. Die BI Wuhlheide wird auf Grundlage der gerade gestarteten Petition mit dem Titel „Spur halten“ weiter um Stimmen gegen die verabschiedeten Änderungen werben. Innerhalb einer Woche kamen hier bereits knapp 2000 Unterschriften zusammen, eine beachtliche Zahl in Anbetracht der Kürze der Zeit und Komplexität des Themas. Unser Ziel ist es, die endgültige Verabschiedung der Änderungen im Bundesrat zu verhindern.
Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
Drucksache 21/642
Ergänzende Notizen aus Plenarsitzung:
Auszählungsergebnis: 545 Stimmen: 305 Ja, 172 Nein, 68 Enthaltungen